Teilnahmebedingungen
gamescom cosplay contest 2026 presented by essence
1. Gegenstand
Veranstalterin und Vertragspartnerin ist Koelnmesse GmbH – nachfolgend: „Veranstalterin“ oder „Koelnmesse“ genannt.
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem cosplay contest 2026 der gamescom, einer Messeveranstaltung der Koelnmesse GmbH, Messeplatz 1, 50679 Köln durch die Teilnehmenden.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sind. Das im Rahmen der Bewerbung für den cosplay contest eingereichte Kostüm muss nachweislich die Kostümgestaltungsregeln der gamescom 2026 (https://media.koelnmesse.io/gamescom/redaktionell/gamescom/downloads/pdf/events/cosplay-village/kostuemgestaltungsregeln.pdf) einhalten und zu 80% von der sich bewerbenden Person selbst hergestellt worden sein. Fremdarbeiten oder gekaufte Kostüme sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Mit der Einreichung bestätigt die teilnehmende Person, dass ihr Kostüm diese Anforderungen erfüllt. Die Veranstalterin behält sich vor, entsprechende Nachweise zu verlangen und bei Verstößen Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen.
Mitarbeitende der Koelnmesse sowie Mitarbeitende von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, die mit der Erstellung und/oder Abwicklung des gamescom cosplay contests beauftragt sind oder waren und jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme am gamescom cosplay contest ausgeschlossen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind außerdem Mitarbeitende von ausstellenden Unternehmen des gamescom cosplay villages und cosplayende Personen, die von ausstellenden Unternehmen oder von der Koelnmesse GmbH bezahlt werden.
Es sind nur höchstpersönliche Anmeldungen zulässig. Mit Einsenden der Bewerbungsunterlagen über das Onlineportal (https://www.cosplaycontest.gamescom.global) akzeptieren die Bewerber:innen diese Teilnahmebedingungen.
3. Ablauf des gamescom cosplay contests
Die Bewerbungsphase für den gamescom cosplay contest 2026 startet am Mittwoch, den 10. Juni und endet am Montag, den 3. August um 24:00 Uhr. Eine Teilnahme nach Ablauf des Teilnahmeschlusses ist ausgeschlossen. Bewerbungen, die nach diesem Zeitraum eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die 30 von der Jury bestbewertetsten Bewerber:innen werden am Dienstag, den 11. August über ihre Teilnahme an der Finalshow und dem vorhergehenden Prejudging informiert.
Der Votingzeitraum für die Gewinnkategorie „Fan Favorite online“, an der alle 30 Finalist:innen automatisch teilnehmen, startet am Dienstag, den 11. August und endet am Freitag, den 28. August um 24:00 Uhr.
Das Prejudging der 30 Finalist:innen findet am Tag der finalen Bühnenshow ab 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Koelnmesse GmbH statt. Ein genauer Ablaufplan wird den Finalist:innen spätestens fünf Werktage vor dem Prejudging zugesandt.
Die finale Bühnenshow findet statt am Samstag, den 29. August 2026 um 17:00 Uhr.
Terminübersicht:
| Start Anmeldephase | Mi, 10. Juni 2026 |
| Deadline Anmeldephase | Mo, 3. August 2026, 24:00 Uhr |
| Vorauswahl der Finalist:innen durch die Jury | Mo, 10. August 2026, 24:00 Uhr |
| Information zu Finalteilnahme an Bewerber:innen | Di, 11. August 2026 |
| Start Abstimmungsphase „Fan Favorite Online“ | Mo, 11. August 2026 |
| Ende Abstimmungsphase „Fan Favorite Online“ | Fr, 28. August 2026, 24:00 Uhr |
| Pre-Judging | Sa, 29. August, ab 11:00 Uhr |
| Finale/Bühnenshow | Sa, 29. August, ab 17:00 Uhr |
4. Bewerbung
Die Bewerbung zur Teilnahme am gamescom cosplay contest kann ausschließlich mit Einsenden der Bewerbungsdaten über das offizielle Online-Bewerbertool des gamescom cosplay contests (https://cosplaycontest.gamescom.global) erfolgen. Bewerbungen, die über andere Kommunikationskanäle (z.B. E-Mail) oder außerhalb des Bewerbungszeitraumes eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsdaten können innerhalb des Bewerbungszeitraumen (s.o.) beliebig aktualisiert und angepasst werden, gelten mit einmaligem Absenden der Daten aber als final und werden in der eingereichten Form als Grundlage für die Vorauswahl der 30 Finalist:innen durch eine fachkundige Jury hinzugezogen.
5. Gewinnerermittlung und -benachrichtigung
5.1 Festlegung der Finalist:innen
Alle über das Online-Bewerbungstool eingereichten Bewerbungsunterlagen werden bis einschließlich 10. August 2026 von einer Fachjury online bewertet. Die 30 am besten bewerteten Bewerber:innen sind für die Finalshow am 29. August qualifiziert und werden darüber am 11. August per Nachricht an die angegebene E-Mailadresse informiert.
5.2 Pre-Judging und Bühnenshow
Im Rahmen eines sog. Pre-Judgings werden die Kostüme aller Finalist:innen von der Jury im Detail betrachtet und unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet.
Bewertungskriterien (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
- Verarbeitung Kostüm/ Props/ Wig
- Allgemeine Komplexität Kostüm/ Props/ Wig
- Verwendung unterschiedlicher Techniken
- Verwendung unterschiedlicher Materialien
- Akkuratesse gegenüber der eingereichten Referenz
- Komplexität und Genauigkeit des Make-Ups
- Proportionen
- Gesamteindruck
Für die finale Bewertung und anschließende Gewinnermittlung, werden während der Finalshow außerdem folgende Bewertungskriterien hinzugezogen:
- Unterhaltungsfaktor
- Beweglichkeit im Cosplay und mit Wig
- Verwendung von Props und weiteren Accessoires
- Verständlichkeit der Show
- Qualität der Medien
- Gesamteindruck
6. Gewinnkategorien
Im Rahmen des gamescom cosplay contest werden Gewinner:innen in folgenden Kategorien ermittelt:
- Best Costume – 1. Platz
- Best Costume – 2. Platz
- Best Costume – 3. Platz
- Best Dress / Needle Work
- Best Armor
- Best Make-up/ Wig
- Fan Favorite Live
- Fan Favorite Online
6.1 Sonderkategorien Fan Favorite Live und Fan Favorite Online
Die Gewinner:innen der Kategorien „Fan Favorite Live“ und „Fan Favorite Online“ sind die Publikumspreise des gamescom cosplay contest und werden nicht von der Fachjury ermittelt.
Fan Favorite Live:
Die Gewinnermittlung erfolgt über einen Dezibelmesser während der Finalshow. Die/der Finalist:in mit dem am lautesten gemessenen Applaus gewinnt.
Fan Favorite Online:
Die Gewinnermittlung erfolgt im Vorfeld der Finalshow im Rahmen einer Online-Abstimmung. Die/der Finalist:in mit den meisten Stimmen gewinnt. Der Abstimmungszeitraum erstreckt sich vom 11. August bis einschließlich 28. August 2026.
Die Nutzung der eigenen Social-Media-Reichweite zur Bewerbung des eigenen Cosplays und Aufruf zur Abstimmung ist ausdrücklich erwünscht. Nicht gestattet hierbei ist allerdings der Einsatz bezahlter Werbung auf den genutzten Social Media Plattformen. Der Einsatz bezahlter Werbung führt zum sofortigen Ausschluss der/des Finalist:in aus dieser Gewinnkategorie.
7. Gewinne und Gewinnübermittlung
Die Gewinne und Preisgelder sind sponsorengebunden und werden auf den Webseiten der gamescom abgebildet und bei Zusage weiterer Sponsoren aktualisiert (https://www.gamescom.global/en/program/cosplay-contest).
Barablösung, Änderung, Umtausch oder Übertragung des Gewinns sind nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Gewinnbenachrichtigung
Die von der Fachjury 30 am besten bewerteten Bewerbunger:innen werden am 11. August 2026 schriftlich über deren Zulassung zum Finale informiert. Um am Pre-Judging und der Finalshow teilzunehmen, müssen sich die ausgewählten Finalist:innen bis spätestens 14. August 2026 auf die Finalbenachrichtigung zurückmelden.
Bleibt eine fristgerechte Rückmeldung auf die Finalbenachrichtigung aus, so verfällt der Anspruch auf einen Platz im Pre-Judging und der Finalshow. Die ausgewählten Finalist:innen können bis 14. August auf die Finalteilnahme verzichten. Die Koelnmesse kann bei Verzicht oder ausbleibender Rückmeldung kurzfristig eine/n Ersatzfinalist:in bestimmen. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. unvollständige E-Mail-Adresse), ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Die Gewinner:innen der einzelnen Kategorien werden am Ende der Bühnenshow am 29. August live bekannt gegeben.
9. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Einreichungen im Zusammenhang mit dem gamescom cosplay contest, der öffentlichen Bekanntgabe der Finalist:innen sowie der Abwicklung und Präsentation der Teilnehmenden Beiträge von der Veranstalterin genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es der Veranstalterin ebenfalls erlaubt, die Einreichungen zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
Die Teilnehmenden steht dafür ein, dass mit der Bewerbung eingereichte Angaben keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Sollte Koelnmesse von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch die Teilnehmenden oder aufgrund einer von Teilnehmenden erbrachten Angaben verletzt werden, stellen die Teilnehmenden Koelnmesse von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei.
Im Gewinnfall ist zur Gewinnübermittlung u.U. die Weitergabe personenbezogener Daten an Sponsoren des gamescom cosplay contest erforderlich.
10. Gewährleistungsausschluss
Die Veranstalterin bemüht sich, richtige Informationen zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Die Veranstalterin haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmende und/oder Dritte inklusive Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner hervorgerufen oder verbreitet werden. Insbesondere übernimmt die Veranstalterin keine Gewähr dafür, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten bzw. den für die Webseite festgesetzten technischen Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden.
11. Haftung
Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 11 folgende Haftungsaus-schlüsse und Haftungsbegrenzungen.
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet die Veranstalterin für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des gamescom cosplay contests überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Veranstalterin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Vertreterinnen und Vertretern sowie Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
12. Anwendbares Recht
Der gamescom cosplay contest unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 06/2026
